Zwischenprüfung
Hier erfährst du alle wichtigen Infos zu deiner Zwischenprüfung.

In der Mitte der Ausbildung ist es Zeit für ein erstes Fazit. Wie fit bist du in den wichtigsten Themen? Antworten liefert die Zwischenprüfung. Wenn du gemäß den Vorgaben deiner Ausbildungsordnung dazu verpflichtet bist, nimmst du dran teil. Die Teilnahme ist Vorraussetzung dafür, dass du später an der Abschlussprüfung teilnehmen darfst. Eine gute Nachricht vorweg: Du kannst grundsätzlich nicht durchfallen!
Allgemeine Infos | Ablauf und Inhalte der Prüfung | Nach der Prüfung
Wann kann ich an der Zwischenprüfung teilnehmen?
Die Zwischenprüfung findet in der Mitte deiner Ausbildung statt. Je nachdem, wann du deine Ausbildung begonnen hast, ist dies nach einem Jahr Ausbildung im Herbst oder Winter.
Muss ich mir für die Zwischenprüfung extra Urlaub nehmen?
Dein Betrieb ist dazu verpflichtet, dich an dem Tag freizustellen. Das gilt auch für Wegezeiten und Pausen. Für diese Zeit wirst du weiterhin bezahlt.
Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der jeweilige Prüfungsteil eine eigenständige schriftliche Prüfung enthält. Wenn der jeweiligen schriftlichen Prüfung kein Arbeitstag unmittelbar vorangeht (z. B. die Prüfung an einem Montag ist oder der Tag davor ein Feier- oder Berufsschultag ist), besteht kein Freistellungsanspruch.
Wann findet meine Prüfung statt und wie melde ich mich an?
Die Termine für die Prüfungen variieren je nach IHK und Bundesland. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben, damit du ausreichend Zeit zur Vorbereitung hast. Die IHK veröffentlicht normalerweise die Prüfungstermine und -zeiträume auf ihrer offiziellen Website oder informiert die Ausbildungsbetriebe, Schulen und Prüfungsteilnehmer direkt über die Termine.
Die Einladung für die Zwischenprüfung erhältst du per Post. Es ist keine Anmeldung nötig.
Hier kannst du schauen, wann die nächsten Prüfungstermine sind: https://www.ihk.de/nordwestfalen/bildung/pruefungen/pruefungstermine
Anmeldefristen kannst du hier entnehmen: https://www.ihk.de/nordwestfalen/bildung/pruefungen/anmeldefristen-zur-abschlusspruefung
Wo findet meine Prüfung statt?
Die IHK-Prüfungen können an verschiedenen Prüfungsorten stattfinden. Die genauen Orte können je nach Region, Anzahl der Prüfungsteilnehmer und Verfügbarkeit von Räumlichkeiten variieren. Es kommt auch auf den jeweiligen Ausbildungsberuf an. Die meisten IHKs verfügen über eigene Prüfungszentren oder nutzen geeignete Berufsschulen oder andere Einrichtungen als Prüfungsorte. In einigen Fällen können die IHK-Abschlussprüfungen auch in den Räumlichkeiten der ausbildenden Unternehmen stattfinden, insbesondere wenn es um praktische Prüfungen geht, die spezielle Arbeitsbedingungen erfordern. Die genauen Informationen zu den Prüfungsorten werden den Prüfungsteilnehmern rechtzeitig vor den Prüfungen von der zuständigen IHK mitgeteilt.
Muss ich was für die Zwischenprüfung oder das Prüfungsmaterial zahlen?
Nein – die Kosten für die Zwischenprüfung werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen. In den meisten Fällen stellt die IHK an den Prüforten die erforderlichen Computer, Maschinen oder Werkzeuge zur Verfügung. Falls dies nicht möglich ist, ist dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dir das benötigte Prüfungsmaterial kostenlos zur Verfügung zu stellen. Allerdings muss dein Ausbildungsbetrieb nicht die Fahrt- und Übernachtungskosten zum Prüfungsort tragen. Oft finden aber die Prüfungen in deiner Berufsschule oder im eigenen Gebäude deiner zuständigen IHK statt.
Kann ich vorzeitig zur Zwischenprüfung zugelassen werden?
Bist du besonders eifrig, hast du die Möglichkeit, die Dauer deiner Ausbildung zu verkürzen und die Zwischenprüfung vorzuziehen, wenn deine Leistungen wie z. B. sehr gute Schulnoten dies rechtfertigen. Um die vorzeitige Zulassung zu beantragen, musst mit Absprache deines Ausbildungsbetriebes einen Antrag einreichen. Zusätzlich zum Antrag muss eine Kopie des letzten Jahreszeugnisses der Berufsschule oder eine Bestätigung des Berufskollegs vorgelegt werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis
- spätestens 30. Oktober für die Sommerprüfung und
- bis spätestens 30. April
für die Winterprüfung des jeweiligen Jahresbei der IHK eingereicht werden. Anträge, die nach diesen Terminen eingehen oder im Online-Portal hochgeladen werden, können nicht mehr für die Zulassung zur Zwischenprüfung berücksichtigt werden.


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Nachteilsausgleich
Wenn du aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen einen besonderen Ausgleich benötigst, um die Prüfung fair absolvieren zu können, ist es möglich, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Um diesen Antrag zu stellen, muss sich dein Betrieb an die IHK wenden und das entsprechende Antragsformular ausfüllen. Dieses muss spätestens bis zum Anmeldeschluss der Zwischen- oder Abschlussprüfung bei der IHK eingereicht werden.
Rücktritt und Nichtteilnahme von Prüfungen
Du hast die Möglichkeit, dich nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurückzuziehen. In einem solchen Fall wird die Prüfung nicht als abgelegt gewertet. Ein triftiger Grund für den Rücktritt muss umgehend mitgeteilt und nachgewiesen werden. Im Falle einer Erkrankung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Ein Rücktritt kann auch per E-Mail an den verantwortlichen Prüfungskoordinator der IHK eingereicht werden. Wenn du einen Prüfungstermin verpasst und es einen wichtigen Grund für die Nichtteilnahme gibt, werden bereits erbrachte eigenständige Prüfungsleistungen anerkannt. Wenn der Rücktritt nach Beginn der Prüfung erfolgt oder du ohne wichtigen Grund nicht an der Prüfung teilnimmst, wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Wie lange dauert meine Zwischenprüfung?
In der Regel dauert die Zwischenprüfung zwischen 2 und 3 Unterrichtsstunden. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich deines Ausbildungsberufs und des Prüfungsumfangs. Die IHK veröffentlicht für jeden Ausbildungsberuf Prüfungsordnungen, die detaillierte Informationen zur Prüfungsdauer, den Prüfungsteilen und den Prüfungsmodalitäten enthalten. Die genaue Dauer der Zwischenprüfung findest du in diesen offiziellen Unterlagen. Übst du einen kaufmännischen Beruf aus, kannst du dich hier informieren: https://www.ihk-aka.de/ für Mediengestalter gibt es hier Informationen: https://zfamedien.de/
Welche Hilfmittel sind erlaubt und welche nicht?
Grundsätzlich musst du zur Prüfung deine Einladung, deinen Personalausweis und Schreibmaterial mitbringen. Es ist außerdem ein nicht programmierbarer, netzunabhängiger Taschenrechner erlaubt, der nicht mit Dritten kommunizieren kann. Je nach Beruf, sind weitere Hilfsmittel zugelassen. Z. B. können Gestalter Klebestifte, Zirkel und Fineliner mitbringen, für kaufmännische Ausbildungsberufe sind Gesetzestexte oder zweisprachige Wörterbücher zugelassen. Genauere Infos über Hilfsmittel kannst du deiner Einladung entnehmen oder auf www.ihk-aka.de/pruefungen
In der Prüfung sind keine privaten Konzeptpapiere, lose Blattsammlungen oder persönliche Unterlagen (außer den ausdrücklich geforderten und erlaubten Unterlagen) gestattet. Es ist strengstens untersagt, Mobiltelefone (Handys, Smartphones usw.) und jegliche Art von Kommunikationsmitteln zur Prüfung mitzubringen. Selbst wenn Mobiltelefone ausgeschaltet sind und sich in deiner Tasche befinden oder du sie an deinem Körper trägst, werden sie als Täuschungsversuch gewertet, was zum Ergebnis von 0 Punkten in der Prüfung führt. Die Nutzung von Mobiltelefonen ist auch während der Pause nicht erlaubt. Bitte beachte: Alle Materialien, die nicht unbedingt für die Prüfung erforderlich sind, solltest du in einer mitgebrachten Tasche verstauen. Diese Taschen werden gemäß den Anweisungen der Prüfungsaufsicht an einem dafür vorgesehenen Ort im Prüfungsraum bis zum Ende der Prüfung aufbewahrt. Wenn du aus zwingenden Gründen dennoch ein Mobiltelefon mitführen musst, bewahre es ausgeschaltet in dieser Tasche auf.
Welche Themen werden in meiner Prüfung behandelt?
Die genauen Inhalte und Anforderungen einer IHK Zwischenprüfung können je nach Beruf unterschiedlich sein:
Theoretische Prüfung: Die Zwischenprüfung beinhaltet oft eine schriftliche Prüfung, bei der Fragen zu den theoretischen Aspekten des Ausbildungsberufs gestellt werden. Diese Fragen können Multiple-Choice-Fragen, offene Fragen oder Aufgaben zur Lösung von Fallstudien umfassen.
Praktische Prüfung bzw. Fertigkeitsprüfung: In einigen Berufen kann auch eine praktische Prüfung vorgesehen sein. Hierbei müssen die Auszubildenden praktische Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis stellen, die sie während ihrer Ausbildung erworben haben.
Mündliche Prüfung: In einigen Fällen kann eine mündliche Prüfung Teil der Zwischenprüfung sein. Dies kann eine Einzelprüfung oder eine Prüfung in Form eines Gesprächs oder einer Präsentation sein.
Prüfungsinhalte: Die genauen Prüfungsinhalte hängen von der Art des Ausbildungsberufs ab. Die IHKs veröffentlichen normalerweise Prüfungsordnungen und Leitfäden, die die relevanten Themen und Kompetenzen für die Zwischenprüfung festlegen.
Einen sehr guten Überblick über mögliche Inhalte der Zwischenprüfung, die nach Prüfungsbereichen/-fächern bzw. Funktionen gegliedert sind, bieten die Prüfungskataloge. Diese “Handlungsorientierten Prüfungskataloge” enthalten neben den Lerninhalten auch die aus Sicht der Fachausschüsse für die Berufsausübung wesentlichen Kompetenzen wie Planen, Durchführen, Kontrollieren mit Beispielen aus der beruflichen Praxis. Die Kataloge kannst du in unserem Shop erwerben.

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Wann erhalte ich mein Prüfungsergebnis?
Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird dir ca. 6 Wochen nach der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Es ist nicht möglich, das Ergebnis vorab, z. B. telefonisch, zu erfahren.