Prüfungsarten
Welche Prüfungen muss ich während meiner Ausbildung wann schreiben? Welche Themen kommen in meiner Prüfung vor? Und welche Note brauche ich mindestens, um zu bestehen?
Auf all diese Fragen und noch viele mehr findest du hier die passende Antwort.

Zwischenprüfung, Fertigkeitsprüfung, Abschlussprüfung, gestreckte Abschlussprüfung ... äh, wie jetzt? Ja, die Welt der Prüfungen ist ein bisschen voller geworden in den letzten Jahren.
Für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss musst du am Ende deiner Ausbildung grundsätzlich an einer Abschlussprüfung teilnehmen. Abhängig vom gewählten Ausbildungsberuf gibt es nach dem 1. Ausbildungsjahr entweder eine Zwischenprüfung oder einen ersten Teil der Abschlussprüfung. Die Unterschiede erklären wir dir auf dieser Seite.
Auf einen Blick: Die Prüfungsarten
In der Mitte der Ausbildung ist es Zeit für ein erstes Fazit. Wie fit bist du in den wichtigsten Themen? Antworten liefert die Zwischenprüfung. Wenn du gemäß den Vorgaben deiner Ausbildungsordnung dazu verpflichtet bist, nimmst du dran teil. Die Teilnahme ist Voraussetzung dafür, dass du später an der Abschlussprüfung teilnehmen darfst. Die Zwischenprüfung bietet sowohl dir als auch deinen Ausbilder eine wertvolle Gelegenheit, den Fortschritt der Ausbildung zu beurteilen. Bis zum Abschluss der Ausbildung hast du dann die Möglichkeit, deine Leistung zu verbessern. Praktisch, oder?
Die
Fragen im schriftlichen Teil sind geschlossen Formuliert und die
Antwortmöglichkeiten vorgegeben (Multiple Choice). Manchmal musst du
auch etwas ausrechnen, das kommt auf deinen Beruf an. In der
Zwischenprüfung werden neben dem schriftlichen Teil je nach Beruf von
den Azubis Arbeitsproben und/oder Prüfungsstücke (Fertigkeitsprüfung)
gefordert, um ihre erlernten Fähigkeiten unter Beweis zu stellen (z. B. in der Metallindustrie).
Die Zwischenprüfung findet in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr statt, im Frühjahr oder Herbst. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Du wirst automatisch von der IHK zur Zwischenprüfung eingeladen. Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird in Unternehmen oft berücksichtigt, um zu entscheiden, ob du deine Ausbildung verkürzen und die Abschlussprüfung aufgrund guter Leistungen vorziehen kannst. Wichtig ist zu wissen, dass das Ergebnis der Zwischenprüfung nicht im Zeugnis der Abschlussprüfung aufgeführt wird.
Manche Ausbildungsordnungen sehen statt einer Zwischenprüfung eine gestreckte Abschlussprüfung vor, die aus Teil 1 und Teil 2 besteht. Der erste Teil ersetzt also die herkömmliche Zwischenprüfung und findet in der Regel nach deinem ersten Ausbildungsjahr, im Frühling oder Herbst, statt.
Wenn die gestreckte Abschlussprüfung durchgeführt wird, teilt die IHK dir das Ergebnis des ersten Prüfungsteils schriftlich mit. Dieses Ergebnis wird, anders als bei der Zwischenprüfung, auf dem Abschlusszeugnis vermerkt. Bei einem unzureichenden Ergebnis kannst du den ersten Teil nicht eigenständig wiederholen. Eine Wiederholung ist nur dann erlaubt, wenn die Gesamtprüfung (bestehend aus Teil 1 und Teil 2) nicht bestanden wurde.
Nach dem ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung hast du noch keinen Anspruch auf Einsicht in deine Prüfungsunterlagen. Dieser Anspruch entsteht erst, wenn auch der zweite Teil der Prüfung absolviert und dir der Bescheid über die gesamte Abschlussprüfung zugestellt wurde.
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung findet am am Ende deiner Ausbildung statt. In den meisten Berufen besteht er aus einem schriftlichen und einem mündlichen/praktischen Teil. Der schriftliche Teil besteht meist aus mindestens einem berufsbezogenem Fach sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Der mündliche/praktische Teil kann ein Projekt oder eine Präsentation sein. Es kann auch sein, dass du zwischen zwei Aufgaben wählen kannst, die du bearbeitest und anschließend präsentierst. Gut zu wissen: Falls du den 2. Teil nicht bestehen solltest, muss du nur diesen wiederholen und nicht auch wieder den 1. Teil.
Die Abschlussprüfung dient dazu, dein erlerntes Wissen und deine praktischen Fähigkeiten zu überprüfen und festzustellen, ob du die erforderlichen Qualifikationen für deinen Beruf erworben hast.
Die Abschlussprüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen Teil, der das theoretische Wissen abprüft, sowie einem praktischen Teil, in dem du (je nach Beruf) deine erlernten Fertigkeiten unter Beweis stellen musst. Je nach Ausbildungsberuf können auch mündliche Prüfungen oder Projektarbeiten Teil der Abschlussprüfung sein.
Die Prüfungsinhalte orientieren sich an den Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen für die jeweiligen Berufe. Die Bewertung erfolgt anhand eines Punktesystems oder Noten (siehe Notenspiegel). Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhältst du dein offizielles IHK-Abschlusszeugnis, das dir den Abschluss als Facharbeiter oder Facharbeiterin bescheinigt. Dieser Abschluss ist deutschlandweit und international anerkannt und ermöglicht dir den Einstieg in das Berufsleben.
Die Prüfungsinhalte, -bereiche (auch als "Fächer" bekannt) und -methoden sind für jeden Beruf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Die IHK-Prüfungen umfassen typischerweise sowohl schriftliche als auch mündliche und/oder praktische Prüfungsteile.
Die Durchführung der Prüfung, ihre Bewertung und die Feststellung des Prüfungsergebnisses werden durch die Prüfungsordnung geregelt. Die Zulassung zur Abschlussprüfung hängt von drei Faktoren ab:
Die vorgeschriebene Ausbildungszeit muss vollständig absolviert worden sein.
Du musst an einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Ein vollständiges Berichtsheft muss vorliegen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, bist du für die Abschlussprüfung zugelassen
Möchtest du mehr über die Abschlussprüfung erfahren?
Hier haben wir dir alle wichtigen Infos zusammengefasst.
In der Mitte der Ausbildung ist es Zeit für ein erstes Fazit. Wie fit bist du in den wichtigsten Themen? Antworten liefert die Zwischenprüfung. Wenn du gemäß den Vorgaben deiner Ausbildungsordnung dazu verpflichtet bist, nimmst du dran teil. Die Teilnahme ist Voraussetzung dafür, dass du später an der Abschlussprüfung teilnehmen darfst. Die Zwischenprüfung bietet sowohl dir als auch deinen Ausbilder eine wertvolle Gelegenheit, den Fortschritt der Ausbildung zu beurteilen. Bis zum Abschluss der Ausbildung hast du dann die Möglichkeit, deine Leistung zu verbessern. Praktisch, oder?
Die
Fragen im schriftlichen Teil sind geschlossen Formuliert und die
Antwortmöglichkeiten vorgegeben (Multiple Choice). Manchmal musst du
auch etwas ausrechnen, das kommt auf deinen Beruf an. In der
Zwischenprüfung werden neben dem schriftlichen Teil je nach Beruf von
den Azubis Arbeitsproben und/oder Prüfungsstücke (Fertigkeitsprüfung)
gefordert, um ihre erlernten Fähigkeiten unter Beweis zu stellen (z. B. in der Metallindustrie).
Die Zwischenprüfung findet in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr statt, im Frühjahr oder Herbst. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Du wirst automatisch von der IHK zur Zwischenprüfung eingeladen. Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird in Unternehmen oft berücksichtigt, um zu entscheiden, ob du deine Ausbildung verkürzen und die Abschlussprüfung aufgrund guter Leistungen vorziehen kannst. Wichtig ist zu wissen, dass das Ergebnis der Zwischenprüfung nicht im Zeugnis der Abschlussprüfung aufgeführt wird.
Manche Ausbildungsordnungen sehen statt einer Zwischenprüfung eine gestreckte Abschlussprüfung vor, die aus Teil 1 und Teil 2 besteht. Der erste Teil ersetzt also die herkömmliche Zwischenprüfung und findet in der Regel nach deinem ersten Ausbildungsjahr, im Frühling oder Herbst, statt.
Wenn die gestreckte Abschlussprüfung durchgeführt wird, teilt die IHK dir das Ergebnis des ersten Prüfungsteils schriftlich mit. Dieses Ergebnis wird, anders als bei der Zwischenprüfung, auf dem Abschlusszeugnis vermerkt. Bei einem unzureichenden Ergebnis kannst du den ersten Teil nicht eigenständig wiederholen. Eine Wiederholung ist nur dann erlaubt, wenn die Gesamtprüfung (bestehend aus Teil 1 und Teil 2) nicht bestanden wurde.
Nach dem ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung hast du noch keinen Anspruch auf Einsicht in deine Prüfungsunterlagen. Dieser Anspruch entsteht erst, wenn auch der zweite Teil der Prüfung absolviert und dir der Bescheid über die gesamte Abschlussprüfung zugestellt wurde.
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung findet am am Ende deiner Ausbildung statt. In den meisten Berufen besteht er aus einem schriftlichen und einem mündlichen/praktischen Teil. Der schriftliche Teil besteht meist aus mindestens einem berufsbezogenem Fach sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Der mündliche/praktische Teil kann ein Projekt oder eine Präsentation sein. Es kann auch sein, dass du zwischen zwei Aufgaben wählen kannst, die du bearbeitest und anschließend präsentierst. Gut zu wissen: Falls du den 2. Teil nicht bestehen solltest, muss du nur diesen wiederholen und nicht auch wieder den 1. Teil.
Die Abschlussprüfung dient dazu, dein erlerntes Wissen und deine praktischen Fähigkeiten zu überprüfen und festzustellen, ob du die erforderlichen Qualifikationen für deinen Beruf erworben hast.
Die Abschlussprüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen Teil, der das theoretische Wissen abprüft, sowie einem praktischen Teil, in dem du (je nach Beruf) deine erlernten Fertigkeiten unter Beweis stellen musst. Je nach Ausbildungsberuf können auch mündliche Prüfungen oder Projektarbeiten Teil der Abschlussprüfung sein.
Die Prüfungsinhalte orientieren sich an den Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen für die jeweiligen Berufe. Die Bewertung erfolgt anhand eines Punktesystems oder Noten (siehe Notenspiegel). Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhältst du dein offizielles IHK-Abschlusszeugnis, das dir den Abschluss als Facharbeiter oder Facharbeiterin bescheinigt. Dieser Abschluss ist deutschlandweit und international anerkannt und ermöglicht dir den Einstieg in das Berufsleben.
Die Prüfungsinhalte, -bereiche (auch als "Fächer" bekannt) und -methoden sind für jeden Beruf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Die IHK-Prüfungen umfassen typischerweise sowohl schriftliche als auch mündliche und/oder praktische Prüfungsteile.
Die Durchführung der Prüfung, ihre Bewertung und die Feststellung des Prüfungsergebnisses werden durch die Prüfungsordnung geregelt. Die Zulassung zur Abschlussprüfung hängt von drei Faktoren ab:
Die vorgeschriebene Ausbildungszeit muss vollständig absolviert worden sein.
Du musst an einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Ein vollständiges Berichtsheft muss vorliegen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, bist du für die Abschlussprüfung zugelassen
Möchtest du mehr über die Abschlussprüfung erfahren?
Hier haben wir dir alle wichtigen Infos zusammengefasst.
Muss ich was für die Prüfungen und das Prüfungsmaterial zahlen?
Nein – die Kosten für die Prüfung, egal welcher Art, werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen. In den meisten Fällen stellt die IHK an den Prüforten die erforderlichen Computer, Maschinen oder Werkzeuge zur Verfügung. Falls dies nicht möglich ist, ist dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dir das benötigte Prüfungsmaterial kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Allerdings muss dein Ausbildungsbetrieb nicht die Fahrt- und Übernachtungskosten zum Prüfungsort tragen. Oft finden aber die Prüfungen in deiner Berufsschule oder im eigenen Gebäude deiner zuständigen IHK statt.
Muss ich mir für die Prüfungen extra Urlaub nehmen?
Nein - dein Betrieb ist dazu verpflichtet, dich an dem Tag freizustellen. Das gilt auch für Wegezeiten und Pausen. Für diese Zeit wirst du weiterhin bezahlt. Zusätzlich musst du auch für den Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt werden. Dies gilt auch für gestreckte Prüfungen, die aus Teil 1 und Teil 2 bestehen, als auch für schriftliche Prüfungen, die an mehreren Tagen stattfinden (In diesem Fall gilt die Freistellung nur für den Arbeitstag direkt vor dem ersten Prüfungstermin). Vorraussetzung für die Freistellung ist, dass der jeweilige Prüfungsteil eine eigenständige schriftliche Prüfung enthält. Wenn der jeweiligen schriftlichen Prüfung kein Arbeitstag unmittelbar vorangeht (z. B. wenn die Prüfung an einem Montag ist oder der Tag davor ein Feier- oder Beruffschultag ist), besteht kein Freistellungsanspruch.
Wann findet meine Prüfung statt und wie melde ich mich an?
Die Termine für die Prüfungen variieren je nach IHK und Bundesland. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben, damit du ausreichend Zeit zur Vorbereitung hast. Die IHK veröffentlicht normalerweise die Prüfungstermine und -Zeiträume auf ihrer offiziellen Website oder informiert die Ausbildungsbetriebe, Schulen und Prüfungsteilnehmer direkt über die Termine. Die Einladung für die schriftliche Abschlussprüfung erhältst du in der Regel 4 Wochen vor Anmeldeschluss. Für die Anmeldung ist dein Betrieb zuständig. Die Einladung für die mündliche / praktische Prüfung erfolgt ca. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung. Für die Zwischenprüfung ist keine Anmeldung erforderlich – du wirst von der IHK schriftlich eingeladen
Hier kannst du schauen, wann die nächsten Prüfungstermine sind:
https://www.ihk.de/nordwestfalen/bildung/pruefungen/pruefungstermine
Anmeldefristen kannst du hier entnehmen:
https://www.ihk.de/nordwestfalen/bildung/pruefungen/anmeldefristen-zur-abschlusspruefung
Wo findet meine Prüfung statt?
Die IHK-Prüfungen können an verschiedenen Prüfungsorten stattfinden. Die genauen Orte können je nach Region, Anzahl der Prüfungsteilnehmer und Verfügbarkeit von Räumlichkeiten variieren. Es kommt auch auf den jeweiligen Ausbildungsberuf an. Die meisten IHKs verfügen über eigene Prüfungszentren oder nutzen geeignete Berufsschulen oder andere Einrichtungen als Prüfungsorte. In einigen Fällen können die IHK-Abschlussprüfungen auch in den Räumlichkeiten der ausbildenden Unternehmen stattfinden, insbesondere wenn es um praktische Prüfungen geht, die spezielle Arbeitsbedingungen erfordern. Die genauen Informationen zu den Prüfungsorten werden den Prüfungsteilnehmern rechtzeitig vor den Prüfungen von der zuständigen IHK mitgeteilt.
Kann ich vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden?
Bist du besonders eifrig, hast du die Möglichkeit, die Dauer deiner Ausbildung zu verkürzen und die Abschlussprüfung vorzuziehen, wenn deine Leistungen dies rechtfertigen. Um die vorzeitige Zulassung zu beantragen, musst mit Absprache deines Ausbildungsbetriebes einen Antrag einreichen. Zusätzlich zum Antrag muss eine Kopie des letzten Jahreszeugnisses der Berufsschule oder eine Bestätigung des Berufskollegs vorgelegt werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis
- spätestens 30. Oktober für die Sommerprüfung und
- bis spätestens 30. April für die Winterprüfung
des jeweiligen Jahres bei der IHK eingereicht werden. Anträge, die nach diesen Terminen eingehen oder im Online-Portal hochgeladen werden, können nicht mehr für die Zulassung zur Abschlussprüfung berücksichtigt werden.

Wusstest du, dass du bei uns original IHK Zwischen- und Abschlussprüfungen kaufen kannst?
Erlebe eine echte IHK-Prüfung – aber ohne Stress am eigenen Schreibtisch. Und dank der beiliegenden Musterlösung für die Multiple-Choice Aufgaben bzw. gebundenen Aufgaben erhältst du sofort dein Ergebnis. Perfekt für die Vorbereitung deiner Zwischen- und Abschlussprüfungen!
Nachteilsausgleich
Wenn du aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen einen besonderen Ausgleich benötigst, um die Prüfung fair absolvieren zu können, ist es möglich, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Um diesen Antrag zu stellen, muss sich dein Betrieb an die IHK wenden und das entsprechende Antragsformular ausfüllen. Dieses muss spätestens bis zum Anmeldeschluss der Zwischen- oder Abschlussprüfung bei der IHK eingereicht werden.
Rücktritt und Nichtteilnahme von Prüfungen
Du hast die Möglichkeit, dich nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurückzuziehen. In einem solchen Fall wird die Prüfung nicht als abgelegt gewertet. Ein triftiger Grund für den Rücktritt muss umgehend mitgeteilt und nachgewiesen werden. Im Falle einer Erkrankung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Ein Rücktritt kann auch per E-Mail an den verantwortlichen Prüfungskoordinator der IHK eingereicht werden. Wenn du einen Prüfungstermin verpasst und es einen wichtigen Grund für die Nichtteilnahme gibt, werden bereits erbrachte eigenständige Prüfungsleistungen anerkannt. Wenn der Rücktritt nach Beginn der Prüfung erfolgt oder du ohne wichtigen Grund nicht an der Prüfung teilnimmst, wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Welche Hilfmittel sind erlaubt und welche nicht?
Grundsätzlich musst du zur Prüfung deine Einladung, deinen Personalausweis und einen Kugelschreiber mitbringen. Es ist außerdem ein nicht programmierbarer, netzunabhängiger Taschenrechner erlaubt, der nicht mit Dritten kommunizieren kann. Je nach Beruf, sind weitere Hilfsmittel zugelassen. Z. B. können Gestalter Klebestifte, Zirkel und Fineliner mitbringen, für kaufmännische Ausbildungsberufe sind Gesetzestexte oder zweisprachige Wörterbücher zugelassen. Genauere Infos über Hilfsmittel kannst du deiner Einladung entnehmen oder auf www.ihk-aka.de/pruefungen
In der Prüfung sind keine privaten Konzeptpapiere, lose Blattsammlungen oder persönliche Unterlagen (außer den ausdrücklich geforderten und erlaubten Unterlagen) gestattet. Es ist strengstens untersagt, Mobiltelefone (Handys, Smartphones usw.) und jegliche Art von Kommunikationsmitteln zur Prüfung mitzubringen. Selbst wenn Mobiltelefone ausgeschaltet sind und sich in Ihrer Tasche befinden, werden sie als Täuschungsversuch gewertet, was zum Ergebnis von 0 Punkten in der Prüfung führt. Die Nutzung von Mobiltelefonen ist auch während der Pause nicht erlaubt. Bitte beachte: Alle Materialien, die nicht unbedingt für die Prüfung erforderlich sind, solltest du in einer mitgebrachten Tasche verstauen. Diese Taschen werden gemäß den Anweisungen der Prüfungsaufsicht an einem dafür vorgesehenen Ort im Prüfungsraum bis zum Ende der Prüfung aufbewahrt. Wenn du aus zwingenden Gründen dennoch ein Mobiltelefon mitführen musst, bewahre es ausgeschaltet in dieser Tasche auf.
Welche Themen werden in meiner Prüfung behandelt?
Einen sehr guten Überblick über mögliche Inhalte der schriftlichen Prüfungen, die nach Prüfungsbereichen/-fächern bzw. Funktionen gegliedert sind, bieten die Prüfungskataloge. Diese “Handlungsorientierten Prüfungskataloge” enthalten neben den Lerninhalten auch die aus Sicht der Fachausschüsse für die Berufsausübung wesentlichen Kompetenzen wie Planen, Durchführen, Kontrollieren mit Beispielen aus der beruflichen Praxis. Die Kataloge kannst du hier in unserem Shop erwerben.
Du kannst dich auch auf der Seite der IHK www.ihk-aka.de/pruefungen informieren, ob mögliche Inhalte für deinen Beruf online ausgeschrieben sind.

Du willst dich perfekt auf die Prüfung vorbereiten
und von keinem Thema überrascht werden?
Mit den Prüfungskatalogen gelingt das bestimmt. Hier findest du, was du suchst:
Wie viel Prozent brauche ich, um die Prüfung zu bestehen? Wie wird die Prüfungsleistung bewertet?
Das ist von Beruf zu Beruf unterschiedlich. Detailliertere Informationen kannst du deiner Ausbildungsordnung entnehmen. Dort wird die Gewichtung ausdrücklich beschrieben. Ist in der Ausbildungsordnung keine Gewichtung beschrieben, wird jeder Prüfungsbereich gleich gewichtet. Eine Übersicht des Notenschlüssels findest du hier:
Punkte IHK | Note IHK | Schulnote | Zeugnisnote |
gleich oder > 92 | Sehr gut | 1,0 bis 1,4 | 1 |
zwischen 81 und 91 | Gut | 1,5 bis 2,4 | 2 |
zwischen 67 und 80 | Befriedigend | 2,5 bis 3,4 | 3 |
zwischen 51 und 66 | Ausreichend | 3,5 bis 4,4 | 4 |
zwischen 30 und 50 | Mangelhalft | 4,5 bis 5,4 | 5 |
0 oder <29 | Ungenügend | 5,5 bis 6,0 | 6 |
Unser Tipp: Arbeite sorgfältig!
Schreibe deutlich, kritzle nicht auf dem Lösungsbogen herum und benutze ihn nicht als Schreibunterlage. Sonst kann er womöglich nicht ausgelesen werden!
Übrigens: wenn du die Note „Sehr gut“ in deiner Prüfung erzielst, wirst du in einer Feierstunde besonders ausgezeichnet! 😉
Wann erhalte ich mein Prüfungsergebnis?
Das Ergebnis der schriftlichen Abschlussprüfung kannst du nach frühestens vier Wochen im IHK-Online-Portal einsehen. Beachte, dass es vorläufige Ergebnisse sind! Erst am Ende der Prüfung wird die Rechtskraft durch einen Beschluss des Prüfungsausschusses erlangt. Die Bestimmung darüber, ob deine Prüfung als bestanden gilt oder nicht, hängt von der Ausbildungsordnung ab. In einigen Fällen ermöglicht die Ausbildungsordnung eine mündliche Ergänzungsprüfung, um unzureichende Ergebnisse zu verbessern. Die Einladung dafür erfolgt per Post. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung werden nicht veröffentlicht, du erhältst aber eine schriftliche Teilnahmebescheinigung.
Ich habe ein schlechtes Prüfungsergebnis - was jetzt?
Selbst wenn deine Leistungen in einem oder mehreren Prüfungsbereichen als "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet wurden, wirst du von der IHK zu allen noch ausstehenden Prüfungen eingeladen, meist handelt es sich dabei um mündliche oder praktische Prüfungsbereiche. Es ist entscheidend und empfehlenswert, diese Termine unbedingt wahrzunehmen, da die Prüfungsbereiche, in denen am Ende mehr als 50 Punkte erreicht wurden, bei einer Wiederholungsprüfung nicht erneut abgelegt werden.
Kann ich gegen die Bewertung Widerspruch einlegen?
Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Prüfungsbewertung hast du die Möglichkeit, bei der IHK schriftlich Widerspruch einzulegen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine E-Mail oder ein Telefonanruf nicht ausreichend sind. Die IHK überprüft den Widerspruch, sofern dieser klar angibt, gegen welche Prüfungsbedingungen oder Bewertungen du dich wendest und die Gründe dafür konkret, nachvollziehbar und schlüssig erläuterst. Die Überprüfung erfordert normalerweise Stellungnahmen von den zuständigen Prüfern, weshalb das Verfahren bis zu zwölf Wochen dauern kann. Jeder Prüfling muss seinen Widerspruch separat einreichen. Es ist nicht gestattet, einen gemeinsamen Widerspruch von einer Gruppe von Prüflingen zu unterzeichnen. Sollte der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen werden, besteht die Möglichkeit für den Azubi, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.
Was passiert, wenn ich meine Abschlussprüfung nicht bestehe?
Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast, kannst du sie bis zu zweimal wiederholen. Es kann frustrierend sein, eine Prüfung nicht zu bestehen, aber viele Menschen machen ähnliche Erfahrungen und schaffen es, sich erfolgreich darauf vorzubereiten und die Prüfung beim nächsten Versuch zu bestehen. Nutze diese Situation als Chance, dich zu verbessern und weiterzuentwickeln. Um das richtige Feeling zu bekommen und dich optimal vorzubereiten, kannst du mit originalen IHK-Abschlussprüfungen lernen. Diese kannst du bei uns im Shop erwerben. Wenn du die Prüfung im 3. Versuch nicht bestanden hast, kannst du sie in diesem Ausbildungsberuf nicht mehr wiederholen.
Unser Tipp: Wenn du eines unserer Erfolgspakete gekauft hast, jedoch die Abschlussprüfung trotzdem nicht bestanden hast, bekommst du von uns dein Geld zurück! :-)
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Prüfung bestehen oder 100 % Geld zurück!
In den Erfolgspaketen steck all das, was du für eine optimale Prüfungsvorbereitung für deine Abschlussprüfung brauchst. Und das Beste: Mit der exklusiven Erfolgsgarantie gehst du auf Nummer sicher. Solltest du deine Prüfung nicht bestehen, bekommst du dein Geld zurück.

Kann ich eine Zweitschrift meines IHK-Ausbildungszeugnisses beantragen?
Ja, das geht. Brauchst du sie als Printversion, kostet dieser Service 30 €. Seit 2023 erhältst du aber auch eine digitale Version deines Prüfungszeugnisses im AzubiPortal der IHK. Da findest du das digitale Zeugnis unter dem Menüpunkt "Dokumente".
Herzlichen Glückwunsch!
Du hast es geschafft! Jetzt erst mal Füße hoch... oder wie geht's für dich weiter? Direkt weiterarbeiten? Bewerbungen schreiben?
Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet dein Berufsbildungsverhältnis. Dein Betrieb erhält eine Ergebnismitteilung und du dein Zeugnis.